Produkt zum Begriff Römische Verträge:
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5x2-Euro Römische Verträge
Die deutsche 2-Euro-Gedenkmünze „50 Jahre Römische Verträge“ jetzt in „Polierte Platte“ (PP)! Mit allen fünf Prägezeichen A, D, F, G und J! Lieferung in der offiziellen Präsentations-Verpackung mit vielen Hintergrundinformationen!
Preis: 399.00 € | Versand*: 0.00 € -
Bund 10 Euro Römische Verträge 2007 PP
Gedenkmünze zum 50. Jahrestag der "Römischen Verträge" Mit ihnen wurde die Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) besiegelt. Die Bildseite zeigt die Umrisse der sechs Gründerstaaten der Europäischen Gemeinschaften als Kern des europäischen Einigungswerkes, der auf das übrige - stilisiert dargestellte - Europa ausstrahlt und damit die Offenheit des Integrationsprozesses und die Bedeutung des geeinten Europas in der Welt symbolisiert. Die Wertseite greift bei der Darstellung der Adlerflügel die radiale Anordnung der Sterne auf und stellt somit die Korrespondenz mit der Bildseite her. Die Wertseite zeigt einen Adler, den Schriftzug "BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND", die zwölf Europa-Sterne, die Wertziffer mit der Euro-Bezeichnung sowie die Jahreszahl 2007 und das Münzzeichen "F" der Staatlichen Münzen Baden-Württemberg, Prägestätte Stuttgart.
Preis: 42.99 € | Versand*: 6.95 € -
Slowenien 2007: 2 Euro-Gedenkmünze "50 Jahre Römische Verträge"
Die 2-Euro-Gemeinschaftsausgabe "50 Jahre Römische Verträge" 2007 aus Slowenien! Die Römischen Verträge wurden am 25. März 1957 von Belgien, Deutschland, Frankreich, Italien, Luxemburg und den Niederlanden in Rom unterzeichnet. Damit gründeten die Unterzeichnerstaaten die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) und die Europäische Atomgemeinschaft (EURATOM). Sie vereinbarten den freien Waren-, Dienstleistungs-, Personen- und Kapitalverkehr, eine gemeinsame Handelspolitik sowie die Einrichtung europäischer Institutionen. Die Verträge traten nach ihrer Ratifizierung in den sechs Mitgliedstaaten am 1. Januar 1958 in Kraft. Bei der Unterzeichnung der Römischen Verträge verkündete der italienische Außenminister Gaetano Martino „eine neue Ära in der Geschichte der europäischen Völker“. Zusammen mit der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (Montanunion) entstand aus der EWG später die EG (Europäische Gemeinschaft), der Vorläufer unserer heutigen Europäischen Union (EU) mit Sitz in Brüssel. Der 25. März 1957 gilt daher als Gründungsdatum der EU, die Römischen Verträge leben weiter als Fundament der EU in der Fassung des Vertrages von Nizza. Aus diesem historischen Anlass haben 13 Euroländer 2007, zum 50. Jahrestag, eine motivgleiche Münze herausgegeben. Die erste 2-Euro-Gemeinschaftsausgabe ist bis auf die jeweiligen Länderinschriften absolut identisch. Diese grenzübergreifende Gestaltung einer gemeinsamen Gedenkmünze gilt als Symbol der europäischen Einheit und stellt ein echtes Novum in der Münzgeschichte dar. Die Vorderseite der Gedenkmünze zeigt das als Buch gebundene Vertragswerk mit den Unterschriften der sechs Gründungsmitglieder. Im Hintergrund sieht man das von Michelangelo gestaltete sternförmige Bodenmosaik auf der Piazza del Campidoglio (Kapitolsplatz) in Rom – im angrenzenden Palast wurde die Unterzeichnung vorgenommen. Sie erhalten diese Gemeinschaftsausgabe in einer schützenden Kapsel und zusammen mit einem informativen Echtheits-Zertifikat. Sichern Sie sich gleich ein Stück europäischer Geschichte und erweitern Sie Ihre 2-Euro-Sammlung um die slowenische 2 Euro-Gedenkmünze "50 Jahre Römische Verträge"!
Preis: 59.99 € | Versand*: 6.95 € -
2 Euro Gedenkmünze "50 Jahre Römische Verträge" 2007 aus Belgien
Die 2-Euro-Gedenkmünze "50 Jahre Römische Verträge" 2007 aus Belgien! Die Römischen Verträge wurden am 25. März 1957 von Belgien, Deutschland, Frankreich, Italien, Luxemburg und den Niederlanden in Rom unterzeichnet. Damit gründeten die Unterzeichnerstaaten die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) und die Europäische Atomgemeinschaft (EURATOM). Sie vereinbarten den freien Waren-, Dienstleistungs-, Personen- und Kapitalverkehr, eine gemeinsame Handelspolitik sowie die Einrichtung europäischer Institutionen. Die Verträge traten nach ihrer Ratifizierung in den sechs Mitgliedstaaten am 1. Januar 1958 in Kraft. Bei der Unterzeichnung der Römischen Verträge verkündete der italienische Außenminister Gaetano Martino „eine neue Ära in der Geschichte der europäischen Völker“. Zusammen mit der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (Montanunion) entstand aus der EWG später die EG (Europäische Gemeinschaft), der Vorläufer unserer heutigen Europäischen Union (EU) mit Sitz in Brüssel. Der 25. März 1957 gilt daher als Gründungsdatum der EU, die Römischen Verträge leben weiter als Fundament der EU in der Fassung des Vertrages von Nizza. Aus diesem historischen Anlass haben 13 Euroländer 2007, zum 50. Jahrestag, eine motivgleiche Münze herausgegeben. Die erste 2-Euro-Gemeinschaftsausgabe ist bis auf die jeweiligen Länderinschriften absolut identisch. Diese grenzübergreifende Gestaltung einer gemeinsamen Gedenkmünze gilt als Symbol der europäischen Einheit und stellt ein echtes Novum in der Münzgeschichte dar. Die Vorderseite der Gedenkmünze zeigt das als Buch gebundene Vertragswerk mit den Unterschriften der sechs Gründungsmitglieder. Im Hintergrund sieht man das von Michelangelo gestaltete sternförmige Bodenmosaik auf der Piazza del Campidoglio (Kapitolsplatz) in Rom – im angrenzenden Palast wurde die Unterzeichnung vorgenommen.
Preis: 12.99 € | Versand*: 6.95 €
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Was bedeutet "unverbindlich" in Bezug auf Verträge und Vereinbarungen?
"Unverbindlich" bedeutet, dass die Parteien nicht rechtlich dazu verpflichtet sind, die Vereinbarung einzuhalten. Es handelt sich um eine informelle Absprache, die ohne Konsequenzen bei Nichterfüllung bleibt. Es kann jederzeit ohne formelle Kündigung aufgelöst werden.
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Welche Auswirkungen hat die Rechtswirkung auf Verträge und Vereinbarungen?
Die Rechtswirkung sorgt dafür, dass Verträge und Vereinbarungen rechtlich bindend sind und eingehalten werden müssen. Sie schützt die Interessen der Vertragsparteien und regelt deren Rechte und Pflichten. Bei Verstößen gegen die Rechtswirkung können rechtliche Konsequenzen wie Schadensersatzforderungen oder Vertragsstrafen drohen.
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Was sind die Auswirkungen von Rückwirkung auf bestehende Verträge und Vereinbarungen?
Rückwirkung kann bestehende Verträge und Vereinbarungen ändern oder aufheben. Betroffene Parteien müssen möglicherweise ihre Rechte und Pflichten neu verhandeln. Rückwirkung kann zu rechtlichen Unsicherheiten und Streitigkeiten führen.
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Inwiefern gewährt die Vertragsfreiheit den Parteien das Recht, Verträge nach ihren eigenen Bedingungen und Vereinbarungen zu gestalten?
Die Vertragsfreiheit ermöglicht es den Parteien, Verträge freiwillig und eigenständig abzuschließen, ohne staatliche Einmischung. Sie können die Vertragsbedingungen und Vereinbarungen nach ihren individuellen Bedürfnissen und Wünschen gestalten. Dadurch haben die Parteien die Möglichkeit, ihre Interessen und Bedingungen in einem Vertrag festzuhalten und somit ihre Rechte und Pflichten klar zu definieren.
Ähnliche Suchbegriffe für Römische Verträge:
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2 Euro Gedenkmünze "50 Jahre Römische Verträge" 2007 aus Griechenland
Die 2-Euro-Gedenkmünze "50 Jahre Römische Verträge" 2007 aus Griechenland! Die Römischen Verträge wurden am 25. März 1957 von Belgien, Deutschland, Frankreich, Italien, Luxemburg und den Niederlanden in Rom unterzeichnet. Damit gründeten die Unterzeichnerstaaten die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) und die Europäische Atomgemeinschaft (EURATOM). Sie vereinbarten den freien Waren-, Dienstleistungs-, Personen- und Kapitalverkehr, eine gemeinsame Handelspolitik sowie die Einrichtung europäischer Institutionen. Die Verträge traten nach ihrer Ratifizierung in den sechs Mitgliedstaaten am 1. Januar 1958 in Kraft. Bei der Unterzeichnung der Römischen Verträge verkündete der italienische Außenminister Gaetano Martino „eine neue Ära in der Geschichte der europäischen Völker“. Zusammen mit der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (Montanunion) entstand aus der EWG später die EG (Europäische Gemeinschaft), der Vorläufer unserer heutigen Europäischen Union (EU) mit Sitz in Brüssel. Der 25. März 1957 gilt daher als Gründungsdatum der EU, die Römischen Verträge leben weiter als Fundament der EU in der Fassung des Vertrages von Nizza. Aus diesem historischen Anlass haben 13 Euroländer 2007, zum 50. Jahrestag, eine motivgleiche Münze herausgegeben. Die erste 2-Euro-Gemeinschaftsausgabe ist bis auf die jeweiligen Länderinschriften absolut identisch. Diese grenzübergreifende Gestaltung einer gemeinsamen Gedenkmünze gilt als Symbol der europäischen Einheit und stellt ein echtes Novum in der Münzgeschichte dar. Die Vorderseite der Gedenkmünze zeigt das als Buch gebundene Vertragswerk mit den Unterschriften der sechs Gründungsmitglieder. Im Hintergrund sieht man das von Michelangelo gestaltete sternförmige Bodenmosaik auf der Piazza del Campidoglio (Kapitolsplatz) in Rom – im angrenzenden Palast wurde die Unterzeichnung vorgenommen.
Preis: 14.99 € | Versand*: 6.95 € -
2 Euro Gedenkmünze "50 Jahre Römische Verträge" 2007 aus Irland
Die 2-Euro-Gedenkmünze "50 Jahre Römische Verträge" 2007 aus Irland! Die Römischen Verträge wurden am 25. März 1957 von Belgien, Deutschland, Frankreich, Italien, Luxemburg und den Niederlanden in Rom unterzeichnet. Damit gründeten die Unterzeichnerstaaten die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) und die Europäische Atomgemeinschaft (EURATOM). Sie vereinbarten den freien Waren-, Dienstleistungs-, Personen- und Kapitalverkehr, eine gemeinsame Handelspolitik sowie die Einrichtung europäischer Institutionen. Die Verträge traten nach ihrer Ratifizierung in den sechs Mitgliedstaaten am 1. Januar 1958 in Kraft. Bei der Unterzeichnung der Römischen Verträge verkündete der italienische Außenminister Gaetano Martino „eine neue Ära in der Geschichte der europäischen Völker“. Zusammen mit der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (Montanunion) entstand aus der EWG später die EG (Europäische Gemeinschaft), der Vorläufer unserer heutigen Europäischen Union (EU) mit Sitz in Brüssel. Der 25. März 1957 gilt daher als Gründungsdatum der EU, die Römischen Verträge leben weiter als Fundament der EU in der Fassung des Vertrages von Nizza. Aus diesem historischen Anlass haben 13 Euroländer 2007, zum 50. Jahrestag, eine motivgleiche Münze herausgegeben. Die erste 2-Euro-Gemeinschaftsausgabe ist bis auf die jeweiligen Länderinschriften absolut identisch. Diese grenzübergreifende Gestaltung einer gemeinsamen Gedenkmünze gilt als Symbol der europäischen Einheit und stellt ein echtes Novum in der Münzgeschichte dar. Die Vorderseite der Gedenkmünze zeigt das als Buch gebundene Vertragswerk mit den Unterschriften der sechs Gründungsmitglieder. Im Hintergrund sieht man das von Michelangelo gestaltete sternförmige Bodenmosaik auf der Piazza del Campidoglio (Kapitolsplatz) in Rom – im angrenzenden Palast wurde die Unterzeichnung vorgenommen.
Preis: 24.99 € | Versand*: 6.95 € -
2 Euro Gedenkmünze "50 Jahre Römische Verträge" 2007 aus Frankreich
Die 2-Euro-Gedenkmünze "50 Jahre Römische Verträge" 2007 aus Frankreich! Die Römischen Verträge wurden am 25. März 1957 von Belgien, Deutschland, Frankreich, Italien, Luxemburg und den Niederlanden in Rom unterzeichnet. Damit gründeten die Unterzeichnerstaaten die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) und die Europäische Atomgemeinschaft (EURATOM). Sie vereinbarten den freien Waren-, Dienstleistungs-, Personen- und Kapitalverkehr, eine gemeinsame Handelspolitik sowie die Einrichtung europäischer Institutionen. Die Verträge traten nach ihrer Ratifizierung in den sechs Mitgliedstaaten am 1. Januar 1958 in Kraft. Bei der Unterzeichnung der Römischen Verträge verkündete der italienische Außenminister Gaetano Martino „eine neue Ära in der Geschichte der europäischen Völker“. Zusammen mit der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (Montanunion) entstand aus der EWG später die EG (Europäische Gemeinschaft), der Vorläufer unserer heutigen Europäischen Union (EU) mit Sitz in Brüssel. Der 25. März 1957 gilt daher als Gründungsdatum der EU, die Römischen Verträge leben weiter als Fundament der EU in der Fassung des Vertrages von Nizza. Aus diesem historischen Anlass haben 13 Euroländer 2007, zum 50. Jahrestag, eine motivgleiche Münze herausgegeben. Die erste 2-Euro-Gemeinschaftsausgabe ist bis auf die jeweiligen Länderinschriften absolut identisch. Diese grenzübergreifende Gestaltung einer gemeinsamen Gedenkmünze gilt als Symbol der europäischen Einheit und stellt ein echtes Novum in der Münzgeschichte dar. Die Vorderseite der Gedenkmünze zeigt das als Buch gebundene Vertragswerk mit den Unterschriften der sechs Gründungsmitglieder. Im Hintergrund sieht man das von Michelangelo gestaltete sternförmige Bodenmosaik auf der Piazza del Campidoglio (Kapitolsplatz) in Rom – im angrenzenden Palast wurde die Unterzeichnung vorgenommen.
Preis: 24.99 € | Versand*: 6.95 € -
2 Euro Gedenkmünze "50 Jahre Römische Verträge" 2007 aus Spanien
Die 2-Euro-Gedenkmünze "50 Jahre Römische Verträge" 2007 aus Spanien! Die Römischen Verträge wurden am 25. März 1957 von Belgien, Deutschland, Frankreich, Italien, Luxemburg und den Niederlanden in Rom unterzeichnet. Damit gründeten die Unterzeichnerstaaten die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) und die Europäische Atomgemeinschaft (EURATOM). Sie vereinbarten den freien Waren-, Dienstleistungs-, Personen- und Kapitalverkehr, eine gemeinsame Handelspolitik sowie die Einrichtung europäischer Institutionen. Die Verträge traten nach ihrer Ratifizierung in den sechs Mitgliedstaaten am 1. Januar 1958 in Kraft. Bei der Unterzeichnung der Römischen Verträge verkündete der italienische Außenminister Gaetano Martino „eine neue Ära in der Geschichte der europäischen Völker“. Zusammen mit der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (Montanunion) entstand aus der EWG später die EG (Europäische Gemeinschaft), der Vorläufer unserer heutigen Europäischen Union (EU) mit Sitz in Brüssel. Der 25. März 1957 gilt daher als Gründungsdatum der EU, die Römischen Verträge leben weiter als Fundament der EU in der Fassung des Vertrages von Nizza. Aus diesem historischen Anlass haben 13 Euroländer 2007, zum 50. Jahrestag, eine motivgleiche Münze herausgegeben. Die erste 2-Euro-Gemeinschaftsausgabe ist bis auf die jeweiligen Länderinschriften absolut identisch. Diese grenzübergreifende Gestaltung einer gemeinsamen Gedenkmünze gilt als Symbol der europäischen Einheit und stellt ein echtes Novum in der Münzgeschichte dar. Die Vorderseite der Gedenkmünze zeigt das als Buch gebundene Vertragswerk mit den Unterschriften der sechs Gründungsmitglieder. Im Hintergrund sieht man das von Michelangelo gestaltete sternförmige Bodenmosaik auf der Piazza del Campidoglio (Kapitolsplatz) in Rom – im angrenzenden Palast wurde die Unterzeichnung vorgenommen.
Preis: 14.99 € | Versand*: 6.95 €
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Was sind AV Verträge?
Was sind AV Verträge? AV Verträge sind Vereinbarungen zwischen einem Auftragsverarbeiter (AV) und einem Verantwortlichen für die Datenverarbeitung gemäß der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Sie regeln die Bedingungen, unter denen der AV personenbezogene Daten im Auftrag des Verantwortlichen verarbeitet. In einem AV Vertrag werden unter anderem die Art und Zweck der Datenverarbeitung, die Sicherheitsmaßnahmen und die Rechte und Pflichten beider Parteien festgelegt. Diese Verträge sind wichtig, um die Einhaltung der Datenschutzbestimmungen sicherzustellen und die Verantwortlichkeiten klar zu definieren.
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Welche Verträge sind Formfrei?
Welche Verträge sind Formfrei? In Deutschland sind grundsätzlich alle Verträge formfrei, das bedeutet, dass sie mündlich, schriftlich oder sogar konkludent abgeschlossen werden können. Es gibt jedoch Ausnahmen, wie beispielsweise notariell beurkundete Verträge, die eine bestimmte Form vorschreiben. In der Regel ist es jedoch ratsam, Verträge schriftlich abzuschließen, um späteren Streitigkeiten vorzubeugen und die genauen Vereinbarungen festzuhalten. Letztendlich ist es wichtig, sich vor Vertragsabschluss über die jeweiligen rechtlichen Anforderungen und Konsequenzen zu informieren.
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Wer darf Verträge unterzeichnen?
Wer Verträge unterzeichnen darf, hängt von der jeweiligen Organisation oder Firma ab. In der Regel sind es Personen, die dazu autorisiert sind, wie zum Beispiel Geschäftsführer, Vorstandsmitglieder oder Bevollmächtigte. Oftmals gibt es interne Richtlinien oder Prozesse, die festlegen, wer befugt ist, Verträge zu unterzeichnen. Es ist wichtig, dass die Person, die den Vertrag unterzeichnet, über die nötige Kompetenz und Befugnis verfügt, um die Organisation rechtlich binden zu können. Vor der Unterzeichnung eines Vertrags sollte daher immer geprüft werden, ob die Person dazu berechtigt ist.
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Müssen Verträge durchnummeriert sein?
Nein, es gibt keine gesetzliche Vorschrift, die vorschreibt, dass Verträge durchnummeriert sein müssen. Die Durchnummerierung von Verträgen kann jedoch hilfreich sein, um eine bessere Übersichtlichkeit und Nachvollziehbarkeit zu gewährleisten, insbesondere wenn mehrere Verträge miteinander in Beziehung stehen. Es liegt im Ermessen der Vertragsparteien, ob sie eine Durchnummerierung verwenden möchten oder nicht.
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