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Produkt zum Begriff Römische Verträge:


  • 5x2-Euro Römische Verträge
    5x2-Euro Römische Verträge

    Die deutsche 2-Euro-Gedenkmünze „50 Jahre Römische Verträge“ jetzt in „Polierte Platte“ (PP)! Mit allen fünf Prägezeichen A, D, F, G und J! Lieferung in der offiziellen Präsentations-Verpackung mit vielen Hintergrundinformationen!

    Preis: 399.00 € | Versand*: 0.00 €
  • Bund 10 Euro Römische Verträge 2007 PP
    Bund 10 Euro Römische Verträge 2007 PP

    Gedenkmünze zum 50. Jahrestag der "Römischen Verträge" Mit ihnen wurde die Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) besiegelt. Die Bildseite zeigt die Umrisse der sechs Gründerstaaten der Europäischen Gemeinschaften als Kern des europäischen Einigungswerkes, der auf das übrige - stilisiert dargestellte - Europa ausstrahlt und damit die Offenheit des Integrationsprozesses und die Bedeutung des geeinten Europas in der Welt symbolisiert. Die Wertseite greift bei der Darstellung der Adlerflügel die radiale Anordnung der Sterne auf und stellt somit die Korrespondenz mit der Bildseite her. Die Wertseite zeigt einen Adler, den Schriftzug "BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND", die zwölf Europa-Sterne, die Wertziffer mit der Euro-Bezeichnung sowie die Jahreszahl 2007 und das Münzzeichen "F" der Staatlichen Münzen Baden-Württemberg, Prägestätte Stuttgart.

    Preis: 42.99 € | Versand*: 6.95 €
  • Goldmünze 200 Euro-2007 Römische Verträge (Spanien)
    Goldmünze 200 Euro-2007 Römische Verträge (Spanien)

    Goldmünze 200EUR-2007 Römische Verträge (Spanien) Geprüfte Goldmünze aus dem Ankauf der ESG.

    Preis: 1192.44 € | Versand*: 15.00 €
  • 2 Euro Gedenkmünze "50 Jahre Römische Verträge" 2007 aus Griechenland
    2 Euro Gedenkmünze "50 Jahre Römische Verträge" 2007 aus Griechenland

    Die 2-Euro-Gedenkmünze "50 Jahre Römische Verträge" 2007 aus Griechenland! Die Römischen Verträge wurden am 25. März 1957 von Belgien, Deutschland, Frankreich, Italien, Luxemburg und den Niederlanden in Rom unterzeichnet. Damit gründeten die Unterzeichnerstaaten die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) und die Europäische Atomgemeinschaft (EURATOM). Sie vereinbarten den freien Waren-, Dienstleistungs-, Personen- und Kapitalverkehr, eine gemeinsame Handelspolitik sowie die Einrichtung europäischer Institutionen. Die Verträge traten nach ihrer Ratifizierung in den sechs Mitgliedstaaten am 1. Januar 1958 in Kraft. Bei der Unterzeichnung der Römischen Verträge verkündete der italienische Außenminister Gaetano Martino „eine neue Ära in der Geschichte der europäischen Völker“. Zusammen mit der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (Montanunion) entstand aus der EWG später die EG (Europäische Gemeinschaft), der Vorläufer unserer heutigen Europäischen Union (EU) mit Sitz in Brüssel. Der 25. März 1957 gilt daher als Gründungsdatum der EU, die Römischen Verträge leben weiter als Fundament der EU in der Fassung des Vertrages von Nizza. Aus diesem historischen Anlass haben 13 Euroländer 2007, zum 50. Jahrestag, eine motivgleiche Münze herausgegeben. Die erste 2-Euro-Gemeinschaftsausgabe ist bis auf die jeweiligen Länderinschriften absolut identisch. Diese grenzübergreifende Gestaltung einer gemeinsamen Gedenkmünze gilt als Symbol der europäischen Einheit und stellt ein echtes Novum in der Münzgeschichte dar. Die Vorderseite der Gedenkmünze zeigt das als Buch gebundene Vertragswerk mit den Unterschriften der sechs Gründungsmitglieder. Im Hintergrund sieht man das von Michelangelo gestaltete sternförmige Bodenmosaik auf der Piazza del Campidoglio (Kapitolsplatz) in Rom – im angrenzenden Palast wurde die Unterzeichnung vorgenommen.

    Preis: 14.99 € | Versand*: 6.95 €
  • Was sind die Auswirkungen von Rückwirkung auf bestehende Verträge und Vereinbarungen?

    Rückwirkung kann bestehende Verträge und Vereinbarungen ändern oder aufheben. Betroffene Parteien müssen möglicherweise ihre Rechte und Pflichten neu verhandeln. Rückwirkung kann zu rechtlichen Unsicherheiten und Streitigkeiten führen.

  • Wie funktionieren FIFA-Verträge?

    FIFA-Verträge sind Vereinbarungen zwischen einem Spieler und einem Verein, die die Bedingungen für die Beschäftigung des Spielers festlegen. Sie umfassen in der Regel die Dauer des Vertrags, das Gehalt des Spielers, eventuelle Bonuszahlungen und andere Konditionen. Die Verträge werden von den Spielern und Vereinen unterzeichnet und müssen von der FIFA genehmigt werden, um gültig zu sein.

  • Was beinhalten die Römischen Verträge?

    Die Römischen Verträge beinhalten die Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) und der Europäischen Atomgemeinschaft (EURATOM) im Jahr 1957. Sie legen die Grundlagen für die wirtschaftliche Integration und Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten in Europa fest. Die Verträge etablieren den gemeinsamen Markt, die Zollunion und die Freizügigkeit von Waren, Personen, Dienstleistungen und Kapital. Sie sind ein Meilenstein in der Geschichte der Europäischen Union und legen den Grundstein für die heutige EU.

  • Welche Verträge enden mit dem Tod?

    Welche Verträge enden mit dem Tod? Verträge, die aufgrund ihrer Natur persönlich sind, enden in der Regel mit dem Tod einer der Vertragsparteien. Dazu gehören beispielsweise Mietverträge, Arbeitsverträge oder Eheverträge. Verträge, die auf eine bestimmte Person zugeschnitten sind und nicht übertragbar sind, enden ebenfalls mit dem Tod. Es ist wichtig, dass die Erben des Verstorbenen über die Vertragsbeendigung informiert werden, um rechtliche Konsequenzen zu vermeiden. In einigen Fällen können Verträge jedoch auch auf die Erben übergehen, wenn dies vertraglich vereinbart wurde oder gesetzlich vorgesehen ist.

Ähnliche Suchbegriffe für Römische Verträge:


  • 2 Euro Gedenkmünze "50 Jahre Römische Verträge" 2007 aus Irland
    2 Euro Gedenkmünze "50 Jahre Römische Verträge" 2007 aus Irland

    Die 2-Euro-Gedenkmünze "50 Jahre Römische Verträge" 2007 aus Irland! Die Römischen Verträge wurden am 25. März 1957 von Belgien, Deutschland, Frankreich, Italien, Luxemburg und den Niederlanden in Rom unterzeichnet. Damit gründeten die Unterzeichnerstaaten die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) und die Europäische Atomgemeinschaft (EURATOM). Sie vereinbarten den freien Waren-, Dienstleistungs-, Personen- und Kapitalverkehr, eine gemeinsame Handelspolitik sowie die Einrichtung europäischer Institutionen. Die Verträge traten nach ihrer Ratifizierung in den sechs Mitgliedstaaten am 1. Januar 1958 in Kraft. Bei der Unterzeichnung der Römischen Verträge verkündete der italienische Außenminister Gaetano Martino „eine neue Ära in der Geschichte der europäischen Völker“. Zusammen mit der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (Montanunion) entstand aus der EWG später die EG (Europäische Gemeinschaft), der Vorläufer unserer heutigen Europäischen Union (EU) mit Sitz in Brüssel. Der 25. März 1957 gilt daher als Gründungsdatum der EU, die Römischen Verträge leben weiter als Fundament der EU in der Fassung des Vertrages von Nizza. Aus diesem historischen Anlass haben 13 Euroländer 2007, zum 50. Jahrestag, eine motivgleiche Münze herausgegeben. Die erste 2-Euro-Gemeinschaftsausgabe ist bis auf die jeweiligen Länderinschriften absolut identisch. Diese grenzübergreifende Gestaltung einer gemeinsamen Gedenkmünze gilt als Symbol der europäischen Einheit und stellt ein echtes Novum in der Münzgeschichte dar. Die Vorderseite der Gedenkmünze zeigt das als Buch gebundene Vertragswerk mit den Unterschriften der sechs Gründungsmitglieder. Im Hintergrund sieht man das von Michelangelo gestaltete sternförmige Bodenmosaik auf der Piazza del Campidoglio (Kapitolsplatz) in Rom – im angrenzenden Palast wurde die Unterzeichnung vorgenommen.

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  • 2 Euro Gedenkmünze "50 Jahre Römische Verträge" 2007 aus den Niederlanden
    2 Euro Gedenkmünze "50 Jahre Römische Verträge" 2007 aus den Niederlanden

    Die 2-Euro-Gedenkmünze "50 Jahre Römische Verträge" 2007 aus den Niederlanden! Die Römischen Verträge wurden am 25. März 1957 von Belgien, Deutschland, Frankreich, Italien, Luxemburg und den Niederlanden in Rom unterzeichnet. Damit gründeten die Unterzeichnerstaaten die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) und die Europäische Atomgemeinschaft (EURATOM). Sie vereinbarten den freien Waren-, Dienstleistungs-, Personen- und Kapitalverkehr, eine gemeinsame Handelspolitik sowie die Einrichtung europäischer Institutionen. Die Verträge traten nach ihrer Ratifizierung in den sechs Mitgliedstaaten am 1. Januar 1958 in Kraft. Bei der Unterzeichnung der Römischen Verträge verkündete der italienische Außenminister Gaetano Martino „eine neue Ära in der Geschichte der europäischen Völker“. Zusammen mit der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (Montanunion) entstand aus der EWG später die EG (Europäische Gemeinschaft), der Vorläufer unserer heutigen Europäischen Union (EU) mit Sitz in Brüssel. Der 25. März 1957 gilt daher als Gründungsdatum der EU, die Römischen Verträge leben weiter als Fundament der EU in der Fassung des Vertrages von Nizza. Aus diesem historischen Anlass haben 13 Euroländer 2007, zum 50. Jahrestag, eine motivgleiche Münze herausgegeben. Die erste 2-Euro-Gemeinschaftsausgabe ist bis auf die jeweiligen Länderinschriften absolut identisch. Diese grenzübergreifende Gestaltung einer gemeinsamen Gedenkmünze gilt als Symbol der europäischen Einheit und stellt ein echtes Novum in der Münzgeschichte dar. Die Vorderseite der Gedenkmünze zeigt das als Buch gebundene Vertragswerk mit den Unterschriften der sechs Gründungsmitglieder. Im Hintergrund sieht man das von Michelangelo gestaltete sternförmige Bodenmosaik auf der Piazza del Campidoglio (Kapitolsplatz) in Rom – im angrenzenden Palast wurde die Unterzeichnung vorgenommen.

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  • F&E-Verträge
    F&E-Verträge

    F&E-Verträge , Das als »Rosenberger« bekannte Standardwerk zu Forschungs- und Entwicklungsverträgen wird in 4. Auflage von Prof. Dr. Sebastian Wündisch zusammen mit Dr. Markus Zirkel - Direktor Recht und Compliance - Fraunhofer-Gesellschaft als Mitherausgeber, sowie einem Autorenteam bestehend aus namhaften Praktikern aus Forschungseinrichtungen und Kanzleien weitergeführt. Das Autorenteam wurde im Vergleich zur Vorauflage deutlich erweitert. Neu in der 4. Auflage: Ökonomische Einführung zu Forschungs- und Entwicklungskooperationen Rechtsformen für Forschungskooperationen und Kooperationen zwischen Forschungseinrichtungen Besonderheiten von F&E in Life Sciences Behandlung von Open Source und Daten in F&E Verträgen Neuer Unionsrahmen F&E&I 2022 und neue F&E Gruppenfreistellungsverordnung 2023 Compliance und Außenwirtschaftsrecht bei F&E Verträgen Vollständig neu erarbeitete Vertragsmuster Die Herausgeber: Prof. Dr. Sebastian Wündisch Dr. Markus Zirkel Die Autor:innen: Thorsten Adelhardt (LL.M.) Dr. Fabian Badtke (LL.M) Sven Brunsmann-Rieter Jochen Fiedler Prof. Dr. Marvin Hanisch Christian Heite (LL.M.) Dr. Ulf Johann Nikolai Schmeißer Marco Stief Bernhard von Wendland Prof. Dr. Sebastian Wündisch (LL.M) Dr. Markus Zirkel Prof. Dr. Christian Czychowski Franca Thomas Christian Kachel Henrike Bökenkamp Dr. SIlja Krekel , Bücher > Bücher & Zeitschriften

    Preis: 209.00 € | Versand*: 0 €
  • 2 Euro Gedenkmünze "50 Jahre Römische Verträge" 2007 in bester Prägequalität prägefrisch - einzeln
    2 Euro Gedenkmünze "50 Jahre Römische Verträge" 2007 in bester Prägequalität prägefrisch - einzeln

    Die 2-Euro-Gedenkmünze "50 Jahre Römische Verträge" 2007 aus Deutschland! Die Römischen Verträge wurden am 25. März 1957 von Belgien, Deutschland, Frankreich, Italien, Luxemburg und den Niederlanden in Rom unterzeichnet. Damit gründeten die Unterzeichnerstaaten die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) und die Europäische Atomgemeinschaft (EURATOM). Sie vereinbarten den freien Waren-, Dienstleistungs-, Personen- und Kapitalverkehr, eine gemeinsame Handelspolitik sowie die Einrichtung europäischer Institutionen. Die Verträge traten nach ihrer Ratifizierung in den sechs Mitgliedstaaten am 1. Januar 1958 in Kraft. Bei der Unterzeichnung der Römischen Verträge verkündete der italienische Außenminister Gaetano Martino „eine neue Ära in der Geschichte der europäischen Völker“. Zusammen mit der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (Montanunion) entstand aus der EWG später die EG (Europäische Gemeinschaft), der Vorläufer unserer heutigen Europäischen Union (EU) mit Sitz in Brüssel. Der 25. März 1957 gilt daher als Gründungsdatum der EU, die Römischen Verträge leben weiter als Fundament der EU in der Fassung des Vertrages von Nizza. Aus diesem historischen Anlass haben 13 Euroländer 2007, zum 50. Jahrestag, eine motivgleiche Münze herausgegeben. Die erste 2-Euro-Gemeinschaftsausgabe ist bis auf die jeweiligen Länderinschriften absolut identisch. Diese grenzübergreifende Gestaltung einer gemeinsamen Gedenkmünze gilt als Symbol der europäischen Einheit und stellt ein echtes Novum in der Münzgeschichte dar. Die Vorderseite der Gedenkmünze zeigt das als Buch gebundene Vertragswerk mit den Unterschriften der sechs Gründungsmitglieder. Im Hintergrund sieht man das von Michelangelo gestaltete sternförmige Bodenmosaik auf der Piazza del Campidoglio (Kapitolsplatz) in Rom – im angrenzenden Palast wurde die Unterzeichnung vorgenommen.

    Preis: 12.99 € | Versand*: 6.95 €
  • Sind im Internet abgeschlossene Verträge verbindlich?

    Sind im Internet abgeschlossene Verträge verbindlich? Ja, im Allgemeinen sind Verträge, die online abgeschlossen werden, genauso verbindlich wie Verträge, die auf herkömmliche Weise abgeschlossen werden. Es ist wichtig, dass alle Parteien die Bedingungen des Vertrags verstehen und zustimmen, unabhängig davon, ob er online oder offline abgeschlossen wurde. Es gibt jedoch spezielle Gesetze und Regelungen, die für Online-Verträge gelten können, wie z.B. das Fernabsatzgesetz. Es ist ratsam, sich vor dem Abschluss eines Online-Vertrags über die rechtlichen Rahmenbedingungen zu informieren.

  • Wie können Verträge und Vereinbarungen rechtlich wirksam aufgekündigt werden? Welche Schritte müssen dabei beachtet werden?

    Verträge und Vereinbarungen können rechtlich wirksam durch Kündigung oder einvernehmliche Aufhebung beendet werden. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen und die vereinbarte Kündigungsfrist einhalten. Bei einer einvernehmlichen Aufhebung müssen beide Parteien zustimmen und die Modalitäten der Beendigung vertraglich festhalten.

  • Warum entscheiden manche Menschen, Verträge vorzeitig zu beenden?

    Manche Menschen entscheiden sich, Verträge vorzeitig zu beenden, wenn sie feststellen, dass die vereinbarten Leistungen nicht erfüllt werden. Sie können auch aus finanziellen Gründen oder aufgrund von Unzufriedenheit mit dem Vertragspartner vorzeitig aussteigen. Manchmal ändern sich auch die persönlichen Umstände oder Prioritäten, was dazu führen kann, dass Menschen Verträge vorzeitig beenden möchten.

  • Wie können Verträge und Abkommen rechtmäßig aufgekündigt werden?

    Verträge und Abkommen können rechtmäßig aufgekündigt werden, indem die im Vertrag festgelegten Kündigungsbedingungen eingehalten werden. Alternativ kann eine einvernehmliche Aufhebung des Vertrags zwischen den Parteien vereinbart werden. Bei Verträgen ohne festgelegte Kündigungsbedingungen kann eine einseitige Kündigung unter Einhaltung gesetzlicher Fristen erfolgen.

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